Beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug
durch gerichtlich vereidigte Übersetzer:innen
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs? Wir übersetzen Ihren deutschen Handelsregisterauszug in die gewünschte Fremdsprache bzw. Ihren fremdsprachigen Handelsregisterauszug ins Deutsche zur Vorlage beim Amt oder bei einer Behörde.
Schicken Sie uns jetzt Ihre Anfrage per E-Mail oder über unser Anfrageformular und Sie erhalten umgehend ein Angebot von uns. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.
Beglaubigte Übersetzung - Was bedeutet das?
Für die beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs setzen wir eine:n in Deutschland gerichtlich vereidigte:n Übersetzer:in ein. Diese:r bestätigt mit Rundstempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Nur beglaubigte Übersetzungen werden amtlich anerkannt und können zur Vorlage bei Ämtern und Behörden verwendet werden.